Hinweis: 

Eine Anmietung eines Mietobjektes setzt das Einverständnis mit folgenden Mietbedingungen voraus.

Allgemeine Mietbedingungen (gültig für alle Mietobjekte)

  1. Unsere Mietobjekte werden nur an volljährige Personen (natürlich und juristisch) vermietet.
  2. Wird das Mietobjekt für einen Tag gemietet, so kann dieses ab 09:00 Uhr abgeholt werden und muss bis spätestens 08:00 Uhr am Folgetag zurückgebracht werden. Individuelle Absprachen möglich. Im Fall einer verspäteten Rückgabe wird eine Tagesmiete berechnet.
  3. Bei Zubuchung des Service „Lieferung/ Abholung“ werden die jeweiligen Liefer- bzw. Abholzeiten individuell vereinbart.
  4. Das Mietobjekt wird nur gegen Vorlage eines amtl. Ausweisdokumentes an den Mieter oder einen bevollmächtigten Dritten übergeben.
  5. Gefahrübertragung und Haftung gehen für den gesamten Verleihzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe des Mietobjektes in vollem Umfange auf den Mieter über. Der Vermieter übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für das Mietobjekt. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter können nicht geltend gemacht werden. Der Verleiher lehnt jede Inanspruchnahme ab.
  6. Der Mieter hat für die gesamte Mietdauer die Verantwortung für das Mietobjekt und ist für die ordnungsgemäße und sorgfältige Benutzung verantwortlich. Beschädigungen, welche nicht durch den Mieter verursacht wurden, sind unverzüglich nach Mietbeginn dem Vermieter mitzuteilen.
  7. Durch den Mieter oder andere Personen verursachte Schäden an dem Mietobjekt sind vollumfänglich von dem Mieter zu begleichen.
  8. Benutzung des Mietobjektes nur unter ständiger Aufsicht einer erwachsenen Person.
  9. Bei mehrtägiger Anmietung eines Mietobjektes ist dieses vor äußeren Einflüssen geschützt und sicher zu verwahren.

Besondere Nutzungs- und Mietbedingungen Hüpfburgen

  1. Personen über 12 Jahren ist die Benutzung der Hüpfburg untersagt.
  2. Gegenstände, welche die Hüpfburg beschädigen können (z.B. Zigaretten, Feuer, spitze Gegenstände) sind von der Hüpfburg fernzuhalten.
  3. Spielende Kinder sind darauf hinzuweisen keine gefährlichen Gegenstände und keinen Schmuck mit auf die Hüpfburg zu nehmen. Auch ist es untersagt die Hüpfburg mit Schuhen zu betreten.
  4. Speisen und Getränke aller Art sind auf der Hüpfburg strengstens untersagt.
  5. Bei starkem Regen und/ -oder starkem Wind darf die Hüpfburg nicht benutzt werden. Bei diesen Wetterverhältnissen ist die Hüpfburg sowie das Gebläse vor diesen zu schützen. (Abdecken bzw. unter ein Dach zu legen.)
  6. Wird die Stromzufuhr unterbrochen oder das Gebläse fällt aus, muss die Hüpfburg unverzüglich geräumt werden, da diese zusammenfällt und die Kinder gefährden könnte.
  7. Das Gebläse muss während der Benutzung dauerhaft betrieben werden.
  8. Bei Aufbau eines Mietobjektes durch den Vermieter ist der Mieter, ebenso wie beim eigenverantwortlichen Aufbauen, verpflichtet in regelmäßigen Abständen das Mietobjekt auf seine Sicherheit zu überprüfen.

Schifferstadt, der 07.07.2022